AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Umzüge, Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen und Transporte
Umzugdirekt24 (UD24), Inhaber Meik Bondzau, Neanderstraße 7, 47139 Duisburg – Stand: 06.03.2023
Bei Umzugs- und Transportleistungen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB), insbesondere die besonderen Vorschriften für Umzugsverträge. Ansprüche wegen äußerlich erkennbarer Schäden sind spätestens am Tag nach der Ablieferung, nicht äußerlich erkennbare Schäden innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen. Auf Wunsch kann gegen gesonderte Vergütung eine weitergehende Haftung oder Transportversicherung vereinbart werden.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge von UD24 über Umzüge, Möbel- und Gütertransporte, Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen sowie damit zusammenhängende Nebenleistungen.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn UD24 ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, dem Auftrag, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, schuldet UD24 keine Elektro-, Gas-, Wasser-, Dübel-, Bohr-, Säge-, Silikon-, Anschluss- oder sonstigen Installationsarbeiten. Demontage- und Montageleistungen, Küchenarbeiten, Entsorgungen, Verpackungsleistungen, Einlagerungen, Halteverbotszonen, Möbellifte oder Sondertransporte sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.
UD24 ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer oder weitere Frachtführer einzusetzen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat alle für die Ausführung wesentlichen Umstände vollständig und zutreffend mitzuteilen, insbesondere Umfang des Umzugsguts bzw. Entrümpelungsguts, Stockwerke, Laufwege, Aufzüge, Tragelasten, enge Treppenhäuser, Zufahrtsbeschränkungen, Halteverbote, Baustellen, besondere Zeitfenster sowie besonders schwere, sperrige oder empfindliche Gegenstände.
- Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Termin ein ausreichender Zugang zu den Räumlichkeiten besteht und notwendige Genehmigungen, Hausfreigaben oder Schlüssel rechtzeitig vorliegen.
- Sofern keine Halteverbotszone vereinbart wurde, hat der Auftraggeber in zumutbarem Umfang für geeignete Park- und Ladeflächen an Be- und Entladestelle zu sorgen.
- Möbel, Schubfächer, Schränke, Kommoden, Kühlgeräte und sonstige Behältnisse sind vor Leistungsbeginn zu leeren, soweit nicht ausdrücklich Pack- oder Ausräumleistungen vereinbart wurden.
- Der Auftraggeber hat Wertgegenstände, Geld, Schmuck, Edelmetalle, Urkunden, Datenträger, Medikamente, Schlüssel und persönliche Unterlagen gesondert zu sichern und nicht unbeaufsichtigt mit dem allgemeinen Umzugsgut oder Entrümpelungsgut zu vermischen.
- Gefährliche Güter, verbotene Stoffe, Waffen, Munition, explosive, leicht entzündliche, ätzende oder gesundheitsgefährdende Stoffe dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Abstimmung transportiert oder abgeholt werden.
- Der Auftraggeber hat bei Abholung und nach Abschluss zu prüfen, dass keine Gegenstände irrtümlich mitgenommen oder zurückgelassen wurden.
4. Verpackung, Kartons und Transportsicherung
Soweit keine Verpackungsleistung vereinbart ist, obliegt die transportsichere Verpackung und Kennzeichnung dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere für Glas, Porzellan, Lampen, Elektronik, Kunstgegenstände, Pflanzen, Bilder, technische Geräte und sonstige empfindliche Güter.
Der Auftraggeber hat bewegliche Teile an Geräten und Möbeln ordnungsgemäß zu sichern. Eine technische Funktionsprüfung oder Demontage empfindlicher Elektronik, Leuchten oder Sonderkonstruktionen schuldet UD24 nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Vom Auftraggeber gepackte Kartons dürfen nicht überladen werden und müssen transportsicher verschlossen sein. Für Schäden, die auf unzureichende Verpackung, Überladung oder unsachgemäße Befüllung zurückzuführen sind, haftet UD24 nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
5. Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen und Entsorgungen
Bei Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen hat der Auftraggeber vor Beginn eindeutig festzulegen, welche Gegenstände entsorgt, verwertet, eingelagert, transportiert oder am Objekt verbleiben sollen. Nicht eindeutig gekennzeichnete Gegenstände dürfen von UD24 entsprechend der getroffenen Leistungsbeschreibung behandelt werden.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, vor Beginn alle Wertgegenstände, Unterlagen, Datenträger, Schlüssel, Erinnerungsstücke und persönlich oder wirtschaftlich bedeutsamen Sachen auszusondern. Für irrtümlich entsorgte Gegenstände haftet UD24 nur bei schuldhafter Verletzung vertraglicher Pflichten nach Maßgabe dieser AGB und der gesetzlichen Vorschriften.
Entsorgungs-, Recycling-, Deponie-, Verbringungs-, Sondermüll- und sonstige Fremdkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, soweit sie nicht bereits ausdrücklich in einem Pauschalpreis enthalten sind.
6. Preise, Zusatzleistungen und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot, Auftrag oder in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zusatzleistungen, Mehraufwand und Mehrkosten, die nach Vertragsschluss auf Wunsch des Auftraggebers oder durch von ihm zu vertretende Umstände entstehen, sind gesondert zu vergüten. Hierzu zählen insbesondere Wartezeiten, erschwerte Tragewege, fehlende Parkmöglichkeiten, nicht geräumte Möbel, zusätzliche Packarbeiten, Nachfahrten, Zusatzpersonal, Sondermontagen sowie verzögerungsbedingter Zeitaufwand.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten ohne Abzug in bar fällig. Werden Rechnung, Überweisung, Abschlagszahlung, Vorauszahlung oder eine andere Zahlungsweise vereinbart, gelten die hierzu getroffenen individuellen Absprachen.
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen zulässig.
Soweit Einsätze auf Wunsch des Auftraggebers an Sonn- oder Feiertagen, außerhalb üblicher Geschäftszeiten oder unter besonderen Erschwernissen erfolgen, kann UD24 hierfür vereinbarte Zuschläge berechnen.
7. Termine, Wartezeiten und Leistungsstörungen
Vereinbarte Termine und Zeitfenster stehen unter dem Vorbehalt normaler Verkehrs-, Witterungs- und Einsatzbedingungen, soweit nicht ausnahmsweise ein verbindlicher Fixtermin ausdrücklich in Textform zugesagt wurde.
Kann die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit erheblicher Verzögerung ausgeführt werden, ist UD24 berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Ist ein Teil der Leistung vorübergehend unzumutbar oder rechtlich oder tatsächlich unmöglich, wird UD24 den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und das weitere Vorgehen abstimmen.
8. Haftung bei Umzügen und Transporten
Soweit UD24 Umzugs- oder Transportleistungen als Frachtführer erbringt, gelten die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), insbesondere die §§ 407 ff. HGB sowie für Umzugsverträge die §§ 451a ff. HGB.
Die Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts ist bei Umzugsverträgen gesetzlich auf 620,00 EUR je Kubikmeter Laderaum beschränkt, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, sofern nicht gesetzlich etwas anderes gilt oder eine weitergehende Haftung ausdrücklich vereinbart wurde.
Besondere Haftungsausschlussgründe können insbesondere bei unzureichender Verpackung oder Kennzeichnung, beim Behandeln, Verladen oder Entladen durch den Auftraggeber, bei natürlicher oder mangelhafter Beschaffenheit des Gutes, bei Pflanzen oder lebenden Tieren sowie bei Wertsachen im Sinne der gesetzlichen Vorschriften eingreifen.
Auf Wunsch des Auftraggebers kann vor Vertragsbeginn gegen gesonderte Vergütung eine höherwertige Haftung oder eine zusätzliche Transportversicherung vereinbart werden.
9. Schadensanzeige
Äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste sind UD24 spätestens am Tag nach der Ablieferung in Textform anzuzeigen. Nicht äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste sind UD24 innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Der Auftraggeber oder Empfänger hat das Transportgut nach Ablieferung zeitnah zu prüfen.
Die gesetzlichen Regelungen zum Wegfall von Haftungsbegrenzungen und zur Unterrichtung des Verbrauchers bleiben unberührt.
10. Haftung bei sonstigen Leistungen
Für Leistungen, die nicht dem frachtrechtlichen Haftungssystem unterfallen, insbesondere Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, einfache Hilfs- und Nebenleistungen oder ausdrücklich vereinbarte Montageleistungen, haftet UD24 nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet UD24 – soweit gesetzlich zulässig – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus einer übernommenen Garantie sowie wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Soweit der Auftraggeber eigene Hilfspersonen stellt oder in Eigenleistung mitwirkt, handeln diese nicht als Erfüllungsgehilfen von UD24, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
11. Kündigung, Rücktritt und Absage
Der Auftraggeber kann den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften kündigen. Soweit es sich um einen Fracht- oder Umzugsvertrag handelt, richten sich die Rechtsfolgen insbesondere nach § 415 HGB. Danach kann UD24 im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber – soweit die Kündigung nicht aus dem Risikobereich von UD24 stammt – entweder die gesetzlich vorgesehenen Vergütungs- und Aufwendungsansprüche oder die gesetzlich zulässige Pauschale verlangen.
Bei Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Hilfsleistungen oder sonstigen Dienstleistungen außerhalb des frachtrechtlichen Bereichs gilt im Fall einer Absage, Verschiebung oder Teilkündigung ebenfalls die gesetzliche Rechtslage. Bereits erbrachte Leistungen, reservierte Kapazitäten, vergebliche Anfahrten sowie auftragsbezogene Fremd- oder Entsorgungskosten sind vom Auftraggeber zu vergüten, soweit UD24 hierfür nach dem Gesetz einen Anspruch hat.
12. Datenschutz
UD24 verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsdurchführung, zur Kommunikation, zur Rechnungsstellung sowie im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Duisburg.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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